„Schönheitschirurg“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Praktisch jeder Mediziner kann sich unabhängig von seiner Qualifikation und Erfahrung so nennen und Schönheitsoperationen durchführen. Aber Achtung: nur ein „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ verfügt über die Qualifikation sämtliche ästhetisch-plastischen Operationen durchzuführen.

Bis zu 400 000 Deutsche entscheiden sich jährlich für eine Schönheitsoperation und stehen nach dem getroffenen Entschluss vor der großen Frage: Wer soll´s richten und was kostet das? Ob Brustoperation, Nasenanpassung oder Facelifting, es gibt viele Faktoren, die man im Vorfeld betrachten sollte.

Das fängt mit der Qualifikation des Arztes und dem Renommee der Klinik an, und endet mit der Frage, was diese Leistung letztlich kostet. Bei der schnellen Suche im Internet stößt man auf vielfältige Adressen, von namhaften Kliniken an deutschen Universitätsstandorten bis hin zu Sonderangeboten in östlichen Urlaubsländern.

Fundierte Suchmerkmale benennt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische-Plastische Chirurgie (DGÄPC): „Die Kombination aus Ausbildung, Erfahrung, Formgefühl sowie psychologischem Einfühlungsvermögen ist in Hinblick auf die Qualifizierung des Operateurs von ausschlaggebender Bedeutung für den Operationserfolg.“

Zudem rät die DGÄPC: „Haben Sie keine Hemmungen, einen Arzt nach seiner Ausbildung und Erfahrung zu befragen.“ Denn: ein fertig ausgebildeter Plastischer Chirurg hat eine vorgeschriebene Weiterbildungszeit mit exakt definierten Ausbildungsinhalten absolviert und nach entsprechenden Examina von der Ärztekammer seine Anerkennung als Facharzt erhalten.

Dem Beratungsgespräch während der Arztauswahl messen die Spezialisten der DGÄPC große Bedeutung zu. Denn hier wird der Grundstock für ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis gelegt. Vorsicht vor großen Versprechungen: „Hüten Sie sich vor dem Arzt, der Sie zu einer Operation drängt, der die Heilphase verharmlost, der Ihnen einen Preis offeriert welcher grundlos die Hälfte des marktüblichen Betrags ausmacht, der Ihnen den Erfolg garantiert oder der Ihnen einredet, dass die Operation alle Ihre Probleme lösen wird!“ warnt die DGÄPC.

Mit der wachsenden Offenheit und einer konstant hohen Nachfrage entwickelte sich im Laufe der Jahre ein schier unüberschaubarer Markt für sogenannte Schönheitsbehandlungen. Dies hat zur Folge, dass Patienten, die auf der Suche nach dem richtigen Arzt mehr auf den Preis als auf die Qualifikation achten, schnell auf scheinbar verlockende Billigangebote stoßen. Doch egal ob im Internet oder bei einem der zahlreichen Vermittlungsdienste: Eine Brustvergrößerung für pauschale 2.500 Euro oder ähnliche „Schnäppchen“ haben eine Kehrseite und können für Patienten sogar zur Gefahr werden.

Bei niedrigeren Preisen für ästhetisch-plastische Operationen im Ausland können verschiedene Gründe vorliegen. Wird massiv für Billigangebote im medizinischen Bereich geworben, ist Vorsicht geboten. Denn dann spart der Anbieter womöglich an der Ausstattung des OPs oder anderen sicherheitsrelevanten Faktoren wie qualifiziertem Personal oder der (in Deutschland obligatorischen) Haftpflichtversicherung. In aller Regel entstehen zusätzliche Kosten für notwendige Nachbehandlungen oder auch Verbandswechsel durch einen Arzt an Ihrem Heimatort. Für diese müssen Sie selbst aufkommen, denn Ihre Krankenversicherung übernimmt diese Kosten nicht.

Die folgenden Durchschnittspreise ästhetisch-plastischer Operationen können für Patienten zur Orientierung herangezogen werden: