Die medizinische Fußpflege unterscheidet sich an entscheidender Stelle von der kosmetischen Fußpflege.

Unsere Füße tragen uns – hoffentlich – unser ganzes Leben lang. Sie gehen mit uns durch dick und dünn. Das danken wir ihnen meist nicht. Sie werden in enges Schuhwerk gequetscht und auf teilweise atemberaubende Hacken hochgehievt. In jungen Jahren verzeihen sie uns diese Behandlung meist noch klaglos.

Aber je älter wir werden, desto anspruchsvoller werden sie auch. Nicht selten sind die Füße „plattgelatscht“, haben die eine oder andere Blessur davongetragen, wir klagen über Druckstellen oder Hühneraugen. Spätestens wenn krankhafte Veränderungen, oft als Begleiterscheinungen anderer Krankheiten hinzukommen, ist es Zeit, den Füßen und Beinen deutlich mehr Zeit und Liebe zu gönnen.

Kosmetische oder medizinische Fußpflege?

Bei der kosmetischen Fußpflege bzw. Pediküre genannt wird, steht eher die Pflege der Zehennägel und der Haut im Vordergrund. Sie hat also eher die Optik im Blick. Zur Pediküre geht man, wenn die gesunden Füße besonders gepflegt oder verschönert werden sollen.

Zum Programm der kosmetischen Fußpflege gehören unter anderem:

  • Reinigen der Füße in einem Fußbad
  • Kürzen der Fußnägel
  • Nagelhaut sanft zurückschieben und Hornhaut entfernen
  • Fußmassage mit Cremes
  • Lackieren und allgemein Verschönern

Da die kosmetische Fußpflege keine geschützte Berufsbezeichnung ist, die auch ohne Ausbildung auskommen kann, dürfen diese Fußpfleger ausschließlich kosmetische Pflege verwenden, die frei verkäuflich ist und keine medizinischen Wirkstoffe enthält.

Bei der medizinischen Fußpflege oder Podologie werden krankhaft veränderte Füße und Beine behandelt. Podologische Behandlungen sollen mithin konkret Beschwerden lindern und weiteren Schäden an den Füßen vorbeugen.

Zur medizinischen Fußpflege geht man, um die Gesundheit zu fördern und zu erhalten.

Zum Programm der medizinischen Fußpflege gehören unter anderem:

  • Fußanalyse
  • Physikalische Unterstützung zur Wundbehandlung
  • Entfernen von Hornhaut
  • Behandlung von Warzen, Hühneraugen und eingewachsenen Zehennägeln
  • Hilfe bei der Behandlung von Pilznägeln (Onychomykose)
  • Herstellung einer Orthose für eine Zehenfehlstellung
  • Sensibilitätsprüfung der Füße bei Nervenstörungen
  • Taping bei schmerzenden und deformierten Füßen
  • Fuß- und Unterschenkelmassage
  • persönliche Beratung für die richtige Haut- und Fußpflege sowie für das passende Schuhwerk

 Wichtigster Unterschied: die Ausbildung

Wer mit dem Zusatz „medizinische Fußpflege“ wirbt, muss eine entsprechende Ausbildung mit bestandener staatlicher Prüfung vorweisen können. Der Podologe arbeitet entsprechend zumeist auf medizinische Anweisung hin. Medizinische Fußpfleger dürfen, im Gegensatz zu kosmetischen Fußpflegern, mit schneidenden Instrumenten arbeiten. Podologen verwenden hochwertige Pflegecremes, ebenso wie apothekenpflichtige Heilmittel, etwa Salben und Tinkturen bei Hühneraugen oder Nagelpilz.

Für wen bietet sich die medizinische Fußpflege an?

Ganz grundsätzlich kann natürlich jeder eine medizinische Fußpflege buchen, auch wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und nicht der Glitzerlack im Vordergrund steht. Doch grundsätzlich ist die Podologie die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß. Und so besuchen vor allem Menschen, die an chronischen Krankheiten, etwa Diabetes, Rheuma oder Durchblutungsstörungen leiden, meist regelmäßig einen Podologen, um die Symptome ihrer Krankheit zu lindern und allgemein die Fußgesundheit zu fördern.

Zahlt die Krankenkasse eine podologische Behandlung?

Die podologische Behandlung von Fußschäden, die durch besagte Krankheiten wie Diabetes mellitus, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen verursacht wurden, wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die Patienten müssen lediglich einen Eigenanteil entrichten. Podologen bieten aber auch Behandlungen an, die in Gänze selbst gezahlt werden müssen. Dazu zählen etwa sogenannte Nagelkorrekturspangen.

Für eine ambulante Behandlung in einer podologischen Praxis oder einer sogenannten Fußambulanz benötigen die Patienten ein Rezept ihres Arztes. Die erste Verschreibung beinhaltet bis zu drei Behandlungen, die im Abstand von vier bis sechs Wochen stattfinden.